Die europäische Richtlinie, die auch als „Frühstücksrichtlinie“ bekannt ist, ist nun in Frankreich in Kraft. Sie erhöht die Transparenz bei verschiedenen Alltagsprodukten: Honig, Marmeladen, Fruchtsäften und Milchpulver.
Marmeladen müssen künftig mehr Früchte enthalten (450 g/kg, 500 g für „Extra“-Sorten). Bei Honig muss künftig jedes Herkunftsland in absteigender Reihenfolge des Fruchtanteils angegeben werden; die bisherigen allgemeinen Angaben werden ersetzt.
Produkte mit der Kennzeichnung „100 % reiner Saft“ dürfen künftig den Verzicht auf Zuckerzusatz hervorheben, und zuckerreduzierte Säfte erhalten ein eigenes Etikett.
Für Milchpulver wird die neue Kategorie „laktosefrei“ eingeführt.
Die neuen Etiketten werden schrittweise eingeführt. Diese Reform folgt auf eine europäische Untersuchung, die ergab, dass fast die Hälfte der importierten Honige Zuckerzusatz enthielt, obwohl diese Produkte 40 % des jährlichen Verbrauchs ausmachen.
Sophie de Duiéry
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